Allgemeine Lizenzierung: Auch als nicht-exklusive Lizenz bezeichnet, erlaubt ein Lizenznehmer dem Lizenznehmer, ein Patent für eine bestimmte Zeit und ein bestimmtes Gebiet zu nutzen, während der Lizenzgeber selbst das Recht behält, die Technologie in diesem Gebiet zu verwenden und dann einen Lizenzvertrag mit einem Dritten für dieselbe Technologie abzuschließen.

Eigenschaften: Der Lizenzgeber hat das Recht zur Implementierung, der Lizenznehmer hat das Recht zur Implementierung und der Lizenzgeber kann weiterhin andere Dritte zur Implementierung lizenzieren.

Weiterführende Literatur